Am 19. April 2018 ist die Konkretisierung zur ASV Rheuma in Kraft getreten. Damit können ASV-interessierte Ärzte und Krankenhäuser nun auch eine ASV-Berechtigung für die ambulante Behandlung von rheumatologischen Erkrankungen bei Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen bei den Erweiterten Landesausschüssen beantragen. Der aktuelle Beschlusstext ist beim G-BA abrufbar.
In der Konkretisierung sind Regelungen für Erwachsene und Kinder separat ausgewiesen:
Regelungen für Erwachsene
Regelungen für Kinder und Jugendliche
Ausführliche Informationen zur ASV in der Rheumatologie finden Sie auf www.asv-rheuma.de
Praktische Tipps und Informationen zur ASV in der Rheumatologie – das finden Sie auf www.asv-rheuma.de. Die Homepage bietet Ihnen einen umfassenden Überblick zur ASV, Infos zu Teilnahmevoraussetzungen, zur Teilnahmeanzeige und Tipps zur Teambildung. Nach der Teilnahmeanzeige folgt das Arbeiten in der ASV: Wie kommt der Patient in die ASV? Wie wird vergütet? Verordnet? Abgerechnet? Klicken Sie sich durch und profitieren Sie von dem vielfältigen Informationsangebot: www.asv-rheuma.de